OBJEKTSICHERHEIT

Gebäudesicherheits­begehung

nach ÖNORM B 1300 & B 1301

Systematische Prüfung und Beurteilung von Gebäuden, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen gemäß ÖNORM B 1300 und B 1301 zu erfüllen.

Unverbindliche Erstberatung

Du bist hier:
Für welche Gebäude?

Zwei Normen.
Ein Ziel: Mehr Sicherheit.

Die Objektsicherheitsprüfung wird je nach Gebäudeart auf Basis der ÖNORM B 1300 oder B 1301 durchgeführt.

ÖNORM B 1300

Wohngebäude

Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen.

ÖNORM B 1301

Nicht- Wohngebäude

Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbeobjekte, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.

So läuft Ihre Gebäudesicherheitsbegehung ab

Strukturiert. Systematisch. Transparent.

01

Vorbereitung & Dokumentenanalyse

Erfassung der objektspezifischen Stammdaten und Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen
(z. B.: Bescheide, Wartungsprotokolle)

02

Begehung vor Ort

Zerstörungsfreie Sichtprüfung des Gebäudes und Gründstücks anhand der standartisierten Checklisten der ÖNORM B 1300 / B 1301.

03

Auswertung & Dokumentation

Detaillierter Prüfbericht mit Fotodokumentation, Bewertung der Mängel und konkreten Handlungsempfehlungen.

Was wird geprüft?

Vier Fachbereiche - für ein sicheres Gebäude.

Die Objektsicherheitsprüfung wird je nach Gebäudeart auf Basis der ÖNORM B 1300 oder B 1301 durchgeführt.

01

Technische Objektsicherheit

Sichtprüfung von tragenden Bauteilen, Mauerwerk, Decken, Trägern auf Risse, Verformungen oder Feuchtigkeitsschäden.

Sichtkontrolle von Putzen, Verkleidungen, Gesimsen, Dachdeckungen, Dachrinnen und Schnee- bzw. Eissicherungseinrichtungen.

Zustand von Verglasungen, Tür- und Fensterkonstruktionen in allgemeinen Bereichen.

Zustand von Treppen, Geländern, Brüstungen, Handläufen, Wegen und Bodenbelägen (Rutschhemmung, Stolperstellen).

Zustand von Spielgeräten, Einzäunungen, Wegen, Beleuchtung und Baumbehang (Totholz).

02

Gefahrenvermeidung & Brandschutz

Überprüfung auf Barrierefreiheit, Freihaltung von Unrat/Brennbarem, Kennzeichnung und Notbeleuchtung.

Sichtkontrolle von Brandschutztüren (Schließfunktion), Wandhydranten, Feuerlöschern und Brandmeldeanlagen auf Fristgerechtheit der Prüfung.

Sichtkontrolle der Zugänglichkeit und offensichtlicher Mängel bei Verteiler- und Aufstellräumen.

03

Gesundheits- und Umweltschutz

Erfassung von sichtbarem Schimmelbefall, Feuchtigkeitsschäden und Schädlingseinwirkungen in Allgemeinflächen.

Visuelle Zustandskontrolle von Leitungssträngen und Schächten im Allgemeinbereich (Sichtprüfung auf Undichtigkeiten).
Ordnungsgemäße Lagerung von Müllbehältern und evtl. vorhandenen Gefahrstoffen.

04

Einbruchschutz & Außengefahren

Überprüfung der Außentüren, Tore und Schließanlagen im Allgemeinbereich.

Absicherung gegen Dachlawinen, Überflutung von Lichtschächten oder Hangeinflüsse.
Gebäudesicherheitsbegehung zur Überprüfung der Objektsicherheit nach ÖNORM B 1300 und B 1301
Dokumentation

Klar dokumentiert. Klar priorisiert.

Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit allen relevanten Ergebnissen, nachvollziehbarer Bewertung und konkreten Empfehlungen.

Prüfprotokoll

Detaillierter Bericht auf Basis der ÖNORM-Checklisten.

Fotodokumentation

Detaillierter Bericht auf Basis der ÖNORM-Checklisten.

Maßnahmenkatalog

Detaillierter Bericht auf Basis der ÖNORM-Checklisten.

Handlungsempfehlungen

Detaillierter Bericht auf Basis der ÖNORM-Checklisten.

Sicherheitsplakette

Nach erfolgreicher Mängelbehebung oder wenn keine Mängel vorliegen.

Was ist nicht Bestandteil der Prüfung?

Sichtprüfung von tragenden Bauteilen, Mauerwerk, Decken, Trägern auf Risse, Verformungen oder Feuchtigkeitsschäden.

Sichtkontrolle von Putzen, Verkleidungen, Gesimsen, Dachdeckungen, Dachrinnen und Schnee- bzw. Eissicherungseinrichtungen.

Zustand von Verglasungen, Tür- und Fensterkonstruktionen in allgemeinen Bereichen.

Empfohlener Turnus

1 x jährlich

Nach Empfehlung der ÖNORM
B 1300 / B 1301. Bei besonderen Ereignissen (z. B.: Sturm, Starkregen oder Erdbeben) wird eine zusätzliche Sichtprüfung empfohlen.

Fachkundige Durchführung

Qualifizierte Fachkräfte

Die Prüfung erfolgt durch Personen mit entsprechender Fachkunde. z. B.: Baumeister, Ziviltechniker oder zertifizierte Objektsicherheitsprüfer.

Weitere Leistungen